LAG Frankfurt/Main, vom 15.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1135/16
ArbG Kassel, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 48/16
Bedeutung der Gläubigerbenachteiligung im InsolvenzrechtAnfechtung einer durch Forderungspfändung erhaltenen Entgeltzahlung durch den InsolvenzverwalterRückzahlung des Nettoentgelts nach erfolgreicher Anfechtung der Auszahlung als Rückgewähranspruch im InsolvenzverfahrenSonderfall der Rückzahlung des Bruttoentgelts nach erfolgreicher Anfechtung der Auszahlung als Rückgewähranspruch im Insolvenzverfahren
BAG, Urteil vom 18.10.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 506/17
DRsp Nr. 2019/632
Bedeutung der Gläubigerbenachteiligung im InsolvenzrechtAnfechtung einer durch Forderungspfändung erhaltenen Entgeltzahlung durch den InsolvenzverwalterRückzahlung des Nettoentgelts nach erfolgreicher Anfechtung der Auszahlung als Rückgewähranspruch im InsolvenzverfahrenSonderfall der Rückzahlung des Bruttoentgelts nach erfolgreicher Anfechtung der Auszahlung als Rückgewähranspruch im Insolvenzverfahren
Orientierungssätze:1. Eine Gläubigerbenachteiligung iSd. § 129 Abs. 1InsO kann auch dann vorliegen, wenn die Rückgewähr des durch eine anfechtbare Rechtshandlung Erlangten zu keiner signifikanten Verbesserung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Rahmen des Verteilungsverfahrens führt (Rn. 17).2. Die Erfüllung der Entgeltforderung eines Arbeitnehmers mittels Forderungspfändung kann als sog. inkongruente Deckung nach § 131InsO anfechtbar sein. Die Pfändung und Überweisung einer Forderung einerseits und die Zahlung durch den Drittschuldner andererseits sind selbstständige Rechtshandlungen (Rn. 13).
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