LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.08.2017
15 Sa 1135/16
Normen:
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 48/16

Insolvenzanfechtung von Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin an Arbeitnehmer

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2017 - Aktenzeichen 15 Sa 1135/16

DRsp Nr. 2017/15300

Insolvenzanfechtung von Zahlungen der späteren Insolvenzschuldnerin an Arbeitnehmer

Orientierungssätze: Auch das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz " vom 29.03.2017 - in Kraft getreten zum 05.04.2017 - hat keinen Einfluss auf die bisherige Rechtsprechung des BAG zur Inkongruenz einer Beffriedigung, soweit sie innerhalb des kritischen Zeitraums durch Zwangsvollstreckung erwirkt worden ist, der die Kammer folgt.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 22. Juni 2016 - 8 Ca 48/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich um die Rückforderungsansprüche der Klägerin zur Insolvenzmasse.

Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A in B (im Folgenden: Schuldnerin), über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar vom 30. März 2015 (Bl. 9 d.A.) das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Der zur Insolvenzeröffnung führende Antrag der C war am 13. Januar 2015 bei dem Amtsgericht Fritzlar eingegangen (Bl. 10 d.A.).