LG Magdeburg, vom 08.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 92/04
OLG Naumburg, vom 18.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 5/05
Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei Rückforderung von Fördermitteln
BGH, Urteil vom 05.07.2007 - Aktenzeichen IX ZR 221/05
DRsp Nr. 2007/16003
Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei Rückforderung von Fördermitteln
»a) Meldet der Gesellschafter ein eigenkapitalersetzendes Darlehen zur Insolvenztabelle an, ist aber der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot der Durchführung staatlicher oder aus staatlichen Mitteln gewährter Beihilfen nach dem EG-Vertrag nichtig, ist die Klage auf Feststellung des vom Verwalter bestrittenen Anspruchs als Darlehensforderung unzulässig; es bedarf einer Neuanmeldung des Rückforderungsanspruchs.b) Ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Rückforderung einer Beihilfe verpflichtet, ist diese Rückforderung eine einfache Insolvenzforderung im Rang des § 38InsO; dem Umstand, dass sie den Regeln über eigenkapitalersetzende Darlehen unterliegt, kommt keine Bedeutung zu.«