BGH - Urteil vom 26.10.2000
IX ZR 227/99
Normen:
KO §§ 17, 26 ;
Fundstellen:
BB 2001, 116
KTS 2001, 146
NJW 2001, 1136
ZIP 2001, 31
ZInsO 2001, 71
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Darmstadt,

Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde Bezugsverpflichtung im Konkurs

BGH, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen IX ZR 227/99

DRsp Nr. 2000/10425

Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde Bezugsverpflichtung im Konkurs

»a) Hat der spätere Gemeinschuldner seinem Vertragspartner als Gegenleistung für eine längerdauernde Bezugsverpflichtung vorab eine Geldleistung erbracht, die durch die vom andern Teil geschuldete Abnahme und Kaufpreiszahlung im Laufe der Zeit als ratenweise getilgt angesehen werden sollte, so kann der Konkursverwalter, der nicht die Erfüllung des Vertrages verlangt, den bei Konkurseröffnung noch nicht abgegoltenen Teil zurückverlangen; der durch die vorzeitige Fälligkeit entstandene Vorteil ist jedoch durch Abzinsung auszugleichen. b) Beruft sich der andere Teil auf einen durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden, so sind Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche miteinander zu verrechnen.«

Normenkette:

KO §§ 17, 26 ;

Tatbestand: