Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde Bezugsverpflichtung im Konkurs
BGH, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen IX ZR 227/99
DRsp Nr. 2000/10425
Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde Bezugsverpflichtung im Konkurs
»a) Hat der spätere Gemeinschuldner seinem Vertragspartner als Gegenleistung für eine längerdauernde Bezugsverpflichtung vorab eine Geldleistung erbracht, die durch die vom andern Teil geschuldete Abnahme und Kaufpreiszahlung im Laufe der Zeit als ratenweise getilgt angesehen werden sollte, so kann der Konkursverwalter, der nicht die Erfüllung des Vertrages verlangt, den bei Konkurseröffnung noch nicht abgegoltenen Teil zurückverlangen; der durch die vorzeitige Fälligkeit entstandene Vorteil ist jedoch durch Abzinsung auszugleichen.b) Beruft sich der andere Teil auf einen durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden, so sind Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche miteinander zu verrechnen.«
Normenkette:
KO §§ 17, 26 ;
Tatbestand:
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