I. Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. April 2002 über das Vermögen des "V. w. V." (nachfolgend: V.) eröffneten Insolvenzverfahren. Das V. ist ein wirtschaftlicher Verein, dem durch Bescheid des Regierungspräsidiums C. vom 13. Februar 1996 die Rechtsfähigkeit verliehen wurde.
Der Kläger nimmt die Beklagte - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - als Vereinsmitglied auf Zahlung der restlichen Beiträge für die Jahre 2002 und 2003 in Höhe von insgesamt 536,87 EUR in Anspruch. Amtsgericht und Landgericht haben die Klage insoweit abgewiesen. Mit der von dem Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Begehren weiter.
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