Der Kläger nimmt den beklagten P. aus Insolvenzsicherung auf Zahlung einer Betriebsrente von 2.900,-- DM monatlich ab 1. Februar 1995 in Anspruch. Der Streit der Parteien beschränkt sich in der Revisionsinstanz auf die Frage, ob der Kläger für die Zeit vom 25. Februar 1981 bis zum 17. März 1992 noch zu dem nach §
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