BGH - Beschluß vom 18.11.1999 (IX ZA 6/99)
Das beabsichtigte Rechtsmittel bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§§ 114, 712, 714 ZPO). Insbesondere hat der Beklagte nicht hinreichend dargetan, daß sich die Masseunzulänglichkeit 'herausgestellt' hat. [...]