Die Beklagte war die Hausbank der R. GmbH & Co. KG (im folgenden: R. KG). Der Kläger ist der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der R. KG. Er verbürgte sich am 7. November 1984 gegenüber der Beklagten selbstschuldnerisch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der R. KG bis zum Betrag von 530.000 DM. Nach Kündigung sämtlicher Kredite nahm die Beklagte den Kläger als Bürgen in drei Parallelverfahren vor dem Landgericht Heidelberg (1 O 171/87, 1 O 172/87 und 1 O 173/87) auf Zahlung eines Teilbetrags von jeweils 100.000 DM in Anspruch und erwirkte am 8. Oktober 1987 entsprechende Versäumnisurteile, die formell rechtskräftig wurden.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|