Die Beklagte war im Angestelltenverhältnis Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Potsdam. Sie erteilte dem Kläger, der eine Spedition im Nahverkehr betreibt, von Oktober 1993 bis September 1994 im Rahmen von Räumungsvollstreckungen mehrere Aufträge zur Räumung von Mietwohnungen, zum Abtransport und zur Lagerung der in den Wohnungen befindlichen Gegenstände sowie zu deren Entsorgung. Der Kläger hat von der Beklagten als Entgelt für seine Tätigkeit Zahlung von insgesamt 58.378,30 DM nebst Zinsen begehrt. Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, nicht sie, sondern das Land Brandenburg sei aus den Verträgen verpflichtet.
Das Landgericht hat dem Kläger mit Teilurteil 37.677,69 DM nebst 4 % gestaffelter Zinsen zugesprochen; wegen des weitergehenden, auf die Verurteilungssumme entfallenden Zinsanspruchs hat es die Klage abgewiesen. Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben. Mit ihrer zugelassenen Revision verfolgt sie den Klageabweisungsantrag weiter.
Das Rechtsmittel ist begründet.
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