Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren wird abgelehnt.
Die beabsichtigte Revision hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 Satz 1 ZPO). Die Vorschrift des § 93 InsO kann weder unmittelbar noch entsprechend auf den hier in Rede stehenden Fall einer Haftung nach §
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