Auf die Rechtsmittel des Insolvenzverwalters werden der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 6. Mai 2011 und der Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 1. April 2011 abgeändert.
Dem Insolvenzverwalter sind auf seine Vergütung 91,41 € aus der Staatskasse anzuweisen.
Die weitergehenden Rechtsmittel des Insolvenzverwalters werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde trägt der Insolvenzverwalter 97 v.H., die Staatskasse 3 v.H.. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 92,13 € festgesetzt.
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