I.
Im Wohnungsgrundbuch ist als Eigentümerin einer Wohnung eine GmbH eingetragen. Zugunsten des Beteiligten zu 1 wurde am 26.3.1999 eine Vormerkung für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek zu 19 945 DM nebst Zinsen eingetragen. Am 23.7.1999 wurde eine Zwangssicherungshypothek zu 20820,69 DM zugunsten des Beteiligten zu 1 unter Umschreibung der Vormerkung im gleichen Rang eingetragen.
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