OLG Brandenburg - Beschluss vom 28.01.2001
8 W 260/00
Normen:
InsO § 7 § 64 Abs. 3 ; InsVV § 1 ;
Fundstellen:
InVo 2001, 167
NZI 2001, 206

Beschwerdebefugnis des absonderungsberechtigten Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2001 - Aktenzeichen 8 W 260/00

DRsp Nr. 2005/13405

Beschwerdebefugnis des absonderungsberechtigten Insolvenzgläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters

»Einem absonderungsberechtigten Insolvenzgläubiger fehlt die Beschwerdeberechtigung zur Anfechtung der Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Verwalter nur dann, wenn feststeht, dass er mit Sicherheit vollständig befriedigt werden wird. An dieser Sicherheit fehlt es, solange nicht die Mittel zur vollständigen Befriedigung "bereitstehen", die Vergütung des endgültigen Verwalters noch nicht feststeht und die Mittel hierfür nicht ebenfalls (mindestens) "bereitstehen". Ob der Insolvenzgläubiger nominal mit Grundpfandrechten auf Immobilien abgesichert ist, deren Verkehrswert die Belastungen übersteigt, ist unerheblich.«

Normenkette:

InsO § 7 § 64 Abs. 3 ; InsVV § 1 ;
Fundstellen
InVo 2001, 167
NZI 2001, 206