I. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wurde am 17. September 1999 eröffnet. Im November 2003 beantragte der Insolvenzverwalter, das Verfahren mangels Deckung der Kosten einzustellen. Das Amtsgericht gab diesem Antrag unter Berichtigung einer früheren Entscheidung und gleichzeitiger Ablehnung der vom Schuldner beantragten Restschuldbefreiung statt. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Schuldners hatte Erfolg. Mit seiner Rechtsbeschwerde beantragt der Insolvenzverwalter, die landgerichtliche Entscheidung aufzuheben und den berichtigten Beschluss des Amtsgerichts wiederherzustellen.
II. Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft.
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