LG Essen, vom 09.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 130/99
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 160 IK 7/99
Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten
OLG Köln, Beschluß vom 02.05.2001 - Aktenzeichen 2 W 56/01
DRsp Nr. 2001/11629
Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten
1. Ist im Insolvenzverfahren ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter (hier die Staatskasse) durch eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts gemäß § 6InsO erstmals beschwert, so hat er gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde. § 99ZPO und § 568 Abs. 3ZPO finden keine Anwendung.2. Steht dem Beschwerdeführer in einem Beschwerdeverfahren kein Beschwerdegegner gegenüber, dann ist es auch bei einer erfolgreichen Beschwerde nicht gerechtfertigt, die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeführers der Staatskasse aufzuerlegen. Vielmehr kommt in derartigen Fällen in der Regel eine Kostenerstattung nicht in Betracht, so dass eine Kostenentscheidung nicht veranlasst ist.