I. Über das Vermögen der Schuldnerin ist am 5. November 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Im Mai 2004 legten die Schuldnerin und der Insolvenzverwalter einen ersten Insolvenzplan vor, der in der mündlichen Verhandlung vom 30. Juni 2004 erörtert und über den in der nachfolgenden Verhandlung am 19. August 2004 - zwei Mal - abgestimmt wurde. Der Plan erhielt in den gebildeten drei Gruppen die erforderlichen Mehrheiten; die Schuldnerin stimmte ihm zu. Zwei Gläubiger, die Rechtsbeschwerdeführer, stellten nach § 251 InsO Minderheitenschutzanträge. Das Insolvenzgericht traf keine Entscheidung über die Bestätigung dieses Plans.
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