Beschwerderecht des Schuldners gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, seinem Insolvenzantrag zu entsprechen
OLG Celle, Beschluß vom 28.04.1999 - Aktenzeichen 2 W 36/99
DRsp Nr. 2003/16262
Beschwerderecht des Schuldners gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, seinem Insolvenzantrag zu entsprechen
Dem Schuldner, der selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, steht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, das dem Antrag entsprochen hat, kein Beschwerderecht zu.