Bestellung zum Insolvenzverwalter ist kein Justizverwaltungsakt
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - Aktenzeichen 12 VA 5/99
DRsp Nr. 2004/1447
Bestellung zum Insolvenzverwalter ist kein Justizverwaltungsakt
Bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt; der Insolvenzrichter handelt insoweit als Organ der Rechtspflege.
Kurzkommentar von Johannes Holzer, Richter am LG Meiningen, in EWiR § 23EGGVG 1/2000, 175; Besprechungsaufsatz "Kein Bedarf an Insolvenzverwaltern" von Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), Universitätsprofessor an der TU Dresden, in ZIP 2000, 485.