Die Klägerin erwirkte verschiedene Vollstreckungsbescheide des Amtsgerichts M. gegen R. R. (fortan: Schuldner), u.a. vom 12. August 1994 (19 B 3333/94), vom 16. November 1995 (19 B 4390/95), vom 30. Januar 1996 (19 B 6620/95) und vom 22. Januar 1998 (19 B 43/97). Der Schuldner war hälftiger Miteigentümer eines Grundstücks; die andere Hälfte gehörte der Beklagten, seiner Ehefrau. Wegen der Vollstreckungsbescheide aus 1995 und 1996 beantragte die Klägerin am 17. Oktober 1996 die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstücksanteil des Schuldners; die Eintragung wurde später vollzogen.
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