I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ... (Schuldner) und ist mit der im März 2004 vom Insolvenzgericht für den Schuldner angekündigten Restschuldbefreiung zum Treuhänder bestellt worden. Nachdem es dem Kläger nicht gelungen war, Vermögenswerte des Schuldners zu realisieren, hob das Insolvenzgericht im Juli 2004 das Insolvenzverfahren ohne Schlussverteilung auf.
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