Dem Schuldner wird Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren ohne Eigenbeitrag bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt Dr. P. beigeordnet.
Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 8. Februar 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht Berlin zurückverwiesen
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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