1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 18.01.2011 (Az.:
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Bezahlung eines Betrages von € 19.650,--, den der Kläger als von seinem in Insolvenz geratenen Arbeitgeber zugesagten Sonderbonus von dem beklagten Insolvenzverwalter verlangt.
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