LAG Hamm, vom 26.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 TaBV 19/21
ArbG Iserlohn, vom 02.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 1/20
Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Anfechtung eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans wegen ÜberdotierungErmessensfehlerhaftigkeit eines EinigungsstellenspruchsWirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplans für den einzelnen VertragsarbeitgeberÜberschreitung der Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit durch den aufgestellten SozialplanKeine Geltung des § 123 InsO für außerhalb des Insolvenzverfahrens aufgestellte SozialpläneKeine erweiterte Auslegung des § 123 InsOUnwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs bei Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle
BAG, Beschluss vom 14.02.2023 - Aktenzeichen 1 ABR 28/21
DRsp Nr. 2023/6239
Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Anfechtung eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans wegen ÜberdotierungErmessensfehlerhaftigkeit eines EinigungsstellenspruchsWirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplans für den einzelnen VertragsarbeitgeberÜberschreitung der Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit durch den aufgestellten SozialplanKeine Geltung des § 123InsO für außerhalb des Insolvenzverfahrens aufgestellte SozialpläneKeine erweiterte Auslegung des § 123InsOUnwirksamkeit des gesamten Einigungsstellenspruchs bei Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle
Die Dotierung eines - außerhalb eines Insolvenzverfahrens aufgestellten - Sozialplans ist für das Unternehmen regelmäßig nicht wirtschaftlich vertretbar, wenn die Erfüllung der sich aus ihm ergebenden Verbindlichkeiten zu einer Illiquidität, einer bilanziellen Überschuldung oder einer nicht mehr hinnehmbaren Schmälerung des Eigenkapitals führt. Aus den Vorgaben des § 123InsO ergibt sich nichts Abweichendes.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.