Autor: Dorell |
Nach h.M. gewährt die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Vermögensverschiebung dem Insolvenzverwalter einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgewähr (§ 143 InsO) der betroffenen Vermögenswerte, der automatisch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht (vgl. BGH v. 03.12.1954 –
BeispielDer spätere Insolvenzschuldner S hat eine Forderung, die ihm gegen den Drittschuldner D zusteht, zu Sicherungszwecken an Gläubiger G abgetreten. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ficht der Insolvenzverwalter die Zession an. Gleichwohl erhebt G Klage gegen D auf Zahlung. |
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