ArbG Oldenburg, vom 18.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 51/14
Differenzvergütung zwischen Insolvenzgeld und infolge Rückabwicklung eines Altersteilzeitverhältnisses zustehendem Arbeitsentgelt als AltmasseschuldZahlungsklage der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsphase des Altersteilzeitverhältnisses
LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.09.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 807/15
DRsp Nr. 2016/16401
Differenzvergütung zwischen Insolvenzgeld und infolge Rückabwicklung eines Altersteilzeitverhältnisses zustehendem Arbeitsentgelt als AltmasseschuldZahlungsklage der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsphase des Altersteilzeitverhältnisses
1. Der Lohnspruch der Klägerin ist durch die Stellung des Antrages auf Gewährung von Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen. Da Insolvenzgeld jedoch nur in Höhe der abgesenkten Altersteilzeitvergütung bewilligt wurde, ist der darüber hinausgehende Arbeitsentgeltanspruch mit der Bestandskraft des Insolvenzgeldbescheides an die Klägerin zurückgefallen.2. Bei den zurückgefallenen Lohnansprüchen der Klägerin handelt es sich um sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO, da der Beklagte die Arbeitsleistung der Klägerin als Gegenleistung aus einem Dauerschuldverhältnis in Anspruch genommen hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.