Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 21.08.2018 gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 07.08.2018 -
I.
Der Antragsteller begehrt als Kommanditist Auskünfte von dem Insolvenzverwalter der Kommanditgesellschaft, um sich gegen dessen Inanspruchnahme auf Rückzahlung einlagereduzierender Gewinnausschüttungen zu verteidigen.
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