Die Klägerin nimmt den beklagten Konkursverwalter mit der Stufenklage auf Auskunftserteilung mit Rechnungslegung sowie auf Zahlung der danach zu beziffernden Beträge in Anspruch.
Die I. Bauelemente GmbH (nachfolgend: I.), eine im Namen und auf Rechnung der Klägerin handelnde Tochtergesellschaft, belieferte über lange Zeit unter Eigentumsvorbehalt die M.-Werke A. M. & Söhne GmbH & Co. KG mit Lüftern, die zum Einbau in von der Bestellerin hergestellte Geräte bestimmt waren. Die Allgemeinen Lieferbedingungen der Klägerin enthielten einen verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt.
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