Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 22. April 2009 und das Urteil des Amtsgerichts Gera vom 11. April 2008 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. AG (fortan: Schuldnerin). Die Schuldnerin war Eigentümerin von Grundstücken, die auf dem Gebiet der klagenden Gemeinde lagen. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 3. Mai 2004 war Grundsteuer in Höhe von insgesamt 15.352,34 EUR nicht bezahlt. In der Folgezeit veräußerte der Beklagte die Grundstücke im Wege des freihändigen Verkaufs.
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