BAG - Urteil vom 21.01.2014
3 AZR 538/11
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 328 Abs. 1; InsO §§ 21 ff.;
Fundstellen:
AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 45
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 28.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 1450/10
ArbG Düsseldorf, vom 13.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 3012/10

Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche; Auslegung eines Trustvertrags

BAG, Urteil vom 21.01.2014 - Aktenzeichen 3 AZR 538/11

DRsp Nr. 2014/7810

Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche; Auslegung eines Trustvertrags

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2011 - 14 Sa 1450/10 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1; BGB § 328 Abs. 1; InsO §§ 21 ff.;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit vom 1. Juni 2009 bis zum 31. Dezember 2013 eine vorgezogene Altersrente iHv. 751,80 Euro monatlich zu zahlen.

Der am 15. Dezember 1950 geborene Kläger war bis zum 31. Dezember 2005 bei der Q GmbH und bei deren Rechtsvorgängerinnen, der G KG und der Q AG, beschäftigt.

Die G KG hatte mit dem Gesamtbetriebsrat unter dem 31. Januar 1991 eine "Gesamtbetriebsvereinbarung über das Versorgungswerk G KG" (im Folgenden: GBV 2001) geschlossen, die ua. folgende Regelungen enthält:

"§ 2 Leistungsübersicht

Nach Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen werden Betriebsrenten gewährt als:

(1) Altersrente und vorgezogene Altersrente (siehe § 6)

...

§ 4 Voraussetzung für die Versorgungsleistungen

...