Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 10.12.2014 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, zur Insolvenzmasse des Klägers den pfändbaren Teil des Lohn-/Gehaltsanspruchs des Herrn C. F., T. straße 27, H., für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis zum 31.01.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird der Feststellungsantrag abgewiesen.
3.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger zu 8 % und der Beklagten zu 92 % auferlegt.
5.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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