Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin werden der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 14. Oktober 2013, berichtigt durch Beschluss vom 14. November 2013, und der Beschluss des Amtsgerichts Montabaur vom 16. September 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Insolvenzgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 4.181,50 € festgesetzt.
I.
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