I. Am 1. Januar 2005 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Die erste Gläubigerversammlung am 2. Februar 2005 beschloss die Einsetzung eines aus fünf Mitgliedern bestehenden Gläubigerausschusses. Neben vier anderen Personen - dem Vater des Geschäftsführers der Schuldnerin, einem Vertreter der Agentur für Arbeit, einem Vertreter der Sparkasse F. und dem Angestellten, der den fortgeführten Betrieb der Schuldnerin leitete - wurde die weitere Beteiligte zu 1 (fortan: Beteiligte) in den Gläubigerausschuss gewählt.
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