Örtlich zuständig für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht München.
I.
Das gegenständliche Verfahren betrifft den zum Amtsgericht Hamburg (Az. 67g
Die Schuldnerin war am 24.9.2012 im Handelsregister des Amtsgerichts München mit Sitz in München eingetragen. An diesem Tag beschloss die Gesellschafterversammlung die Sitzverlegung nach Hamburg. Im Handelsregister wurde dies im Jahr 2013 eingetragen.
Vor und unterdessen kam es in München zu folgenden die Insolvenz der Schuldnerin betreffenden Verfahren:
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