Der Kläger wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden mit Wirkung vom 01.05.1998 zum Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Fa. Autoteile GmbH (nachstehend: Schuldnerin) bestellt (Anl. K 1), nachdem am 10.02.1998 bereits die Sequestration über das Vermögen dieser Gesellschaft angeordnet worden war (Anl. K 7).
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