OLG Köln, vom 11.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 18 U 138/07
LG Aachen, vom 13.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 10/07
Erforderlichkeit der Passivierung eines durch einen Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährten Darlehens; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Erklärung des qualifizierten Rangrücktritts zur Vermeidung einer Passivierung
BGH, Beschluss vom 01.03.2010 - Aktenzeichen II ZR 13/09
DRsp Nr. 2010/9157
Erforderlichkeit der Passivierung eines durch einen Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährten Darlehens; Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Erklärung des qualifizierten Rangrücktritts zur Vermeidung einer Passivierung
Darlehen, die ein Gesellschafter aufgrund eines Versprechens im Gesellschaftsvertrag neben der Einlage gewährt hat ("gesplittete Einlage"), sind in der Überschuldungsbilanz zu passivieren, soweit nicht ausdrücklich ein - bis zum Inkrafttreten des MoMiG sog. qualifizierter - Rangrücktritt erklärt ist.
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers durch Beschluss gemäß § 552 aZPO zurückzuweisen.