Auf die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.07.2017, Az.
Die Beklagten zu 2) und 3) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 60.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2015 zu bezahlen.
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