OLG München - Beschluss vom 23.04.2019 (18 U 2990/18)
1. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Beklagte, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 2. Der Streitwert wird auf 6.800,00 € festgesetzt. Nachdem die Parteien im Termin vom [...]