Auf die Berufung des Klägers wird das am 02. Dezember 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Duisburg geändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den im beigefügten Kaufvertrag vom 11. Mai 2010 bezeichneten Pkw der Marke Seat, Exeo ST 2,0 TDI CR Style, 88 kW, dem Kläger zu übergeben, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Opel Zafira mit dem amtlichen Kennzeichen WES..., Fahrzeug-Ident-Nr. WOLOTGF-7522038270, sowie ihn von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.196,43 Euro freizustellen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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