FG Niedersachsen, vom 27.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 470/06
Erlass eines Feststellungsbescheids bei einem Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen einen bestandskräftigen Steuerbescheid; Bestandskräftiger Steuerbescheid als vollstreckbarer Schuldtitel i.S.d. Insolvenzordnung
BFH, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen VII R 48/07
DRsp Nr. 2010/7017
Erlass eines Feststellungsbescheids bei einem Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen einen bestandskräftigen Steuerbescheid; Bestandskräftiger Steuerbescheid als vollstreckbarer Schuldtitel i.S.d. Insolvenzordnung
Liegt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bestandskräftige Steuerfestsetzung und damit ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2InsO vor, ist das FA im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Insolvenzverwalter berechtigt, das Bestehen der angemeldeten Forderung durch Bescheid festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch auf die von ihm behauptete Unwirksamkeit der Forderungsanmeldung stützt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 63/03, BFHE 209, 23, BStBl II 2005, 591).