Die Beteiligten streiten um die Frage, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Umsatzsteuerbescheid mit einem Erstattungsbetrag für die Zeit vor Eröffnung des Verfahrens ergehen durfte.
Mit Beschluss des Amtsgerichts D. - Insolvenzgericht - vom 29.06.2006 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T. GmbH (nachfolgend: die Gemeinschuldnerin) eröffnet und die Klägerin zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gemeinschuldnerin war als Generalauftragnehmerin für Neubau und Sanierung von Gebäuden tätig. Die von der Gemeinschuldnerin für das Jahr 2005 abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ergaben einen Vorsteueranspruch von 1.052,61 EUR.
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