FG Nürnberg, vom 15.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen VI 321/06
Erledigung der Hauptsache bezüglich gegen die Insolvenzmasse gerichteter Steuerforderungen betreffende Rechtsstreitigkeiten bei fehlendem Widerspruch des Schuldners gegen die Feststellung zur Insolvenztabelle
BFH, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen IV B 11/09
DRsp Nr. 2011/2332
Erledigung der Hauptsache bezüglich gegen die Insolvenzmasse gerichteter Steuerforderungen betreffende Rechtsstreitigkeiten bei fehlendem Widerspruch des Schuldners gegen die Feststellung zur Insolvenztabelle
NV: Wird der Eintragung der auf Gewinnfeststellungsbescheiden beruhenden Einkommensteuerforderungen in die Insolvenztabelle nicht widersprochen, tritt bezüglich der Rechtsstreitigkeiten, die die gegen die Insolvenzmasse gerichteten Steuerforderungen betreffen (hier: Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach § 107FGO), die Erledigung der Hauptsache ein.