Die Revision gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2021 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Am 27. April 2018 buchten die Kläger bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt am Main nach Kapstadt in Südafrika und von Kapstadt nach Frankfurt am Main. Sie bezahlten den Flugpreis. Der Hinflug sollte am 16. März 2020 stattfinden, der Rückflug am 24. März 2020.
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