Ersetzung der Zustimmung des Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan durch das Insolvenzgericht
LG Bielefeld, Beschluß vom 16.06.1999 - Aktenzeichen 23 T 208/99
DRsp Nr. 2003/16649
Ersetzung der Zustimmung des Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan durch das Insolvenzgericht
Die Zustimmung von Gläubigern zum Schuldenbereinigungsplan ist nicht durch das Insolvenzgericht zu ersetzen, falls der Schuldner zwar notarielle Schuldanerkenntnisse über Forderungen seiner Ehefrau und seiner Mutter vorlegt, aber ernsthafte Zweifel bestehen, ob die Forderungen überhaupt oder nur in einer niedrigeren Höhe bestehen und der Schuldner sich weigert, konkrete Angaben zu den Forderungen zu machen.