OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.05.2017
9 W 42/16
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; InsO § 17 Abs. 2 S. 1; InsO § 129;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 09.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 274/14

Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein vom Insolvenzverwalter eingeholtes Privatgutachten zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Anfechtungsprozess

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.05.2017 - Aktenzeichen 9 W 42/16

DRsp Nr. 2018/12448

Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein vom Insolvenzverwalter eingeholtes Privatgutachten zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Anfechtungsprozess

Die Kosten für ein von dem Insolvenzverwalter zur Vorbereitung eines Insolvenzanfechtungsprozesses eingeholtes Privatgutachten zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Anfechtungszeitraum sind regelmäßig nicht erstattungsfähig.

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 9. Mai 2016 - 4 O 274/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 12.264,93 Euro.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; InsO § 17 Abs. 2 S. 1; InsO § 129;

Gründe:

I.