Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerinnen werden der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 9. April 2020 und der Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 16. November 2018 aufgehoben, soweit zugunsten des weiteren Beteiligten zu 10 eine weitere Vergütung festgesetzt worden ist.
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