Die Klägerin ist eine Geschäftsbank, die sich unter anderem mit dem Ankauf von Forderungen befaßt. Der Beklagte ist der Verwalter im Konkurse über das Vermögen der Firma S. Telefonbau GmbH (nachfolgend: Leasinggeberin, Gemeinschuldnerin), die im wesentlichen Fernmeldeanlagen und Fernsprechanlagen vermietete. Die Parteien streiten darüber, ob die der Klägerin im voraus abgetretenen Leasingraten aus Leasingverträgen für die Zeit nach Eröffnung des Konkursverfahrens der Konkursmasse zustehen oder der Klägerin, die diese Forderungen angekauft hat (Forfaitierung).
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