Auf die Revision des Angeklagten E. wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 4. Oktober 2010, soweit es ihn betrifft, nach §
in den Fällen III.3 a bis m (Anwaltsrechnungen) sowie III. (Betrug zum Nachteil H. S. GmbH) mit den jeweils zugrundeliegenden Feststellungen,
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafe und
c)über das Berufsverbot.
2.Die weitergehende Revision des Angeklagten E. sowie die Revision des Angeklagten C. werden nach §
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten E. , an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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