FG Köln, vom 30.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 6432/00
Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren
BFH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen I R 33/01
DRsp Nr. 2003/7274
Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren
»Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gemäß §§ 176, 177InsO dürfen grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können.«