Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Das Amtsgericht Offenbach am Main - Insolvenzgericht - hat mit Beschluss vom 06.11.2001 - rechtskräftig seit dem 14.06.2002 - in dem Insolvenzantragsverfahren des Finanzamts Stadt1 gegen die Beschwerdeführerin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse zurückgewiesen (dortiges Aktenzeichen: .../01; vergleiche Abschrift des Beschlusses, Bl. 76 der Registerakten).
Unter dem 30.12.2003 ist dann im Hinblick darauf unter der laufenden Nummer der Eintragung 2, Spalte 6, b) folgende Eintragung im Handelsregisterblatt der Beschwerdeführerin erfolgt:
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